Familienrecht

Aufgrund meiner schon seit dem Jahr 2000 bestehenden Spezialisierung als Fachanwalt für Familienrecht können Sie von mir nicht nur die auf diesem Rechtsgebiet erforderlichen Fachkenntnisse erwarten, die durch regelmäßige Fortbildung immer auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten wird, sondern insbesondere auf langjährige praktische Erfahrung durch Bearbeitung hunderter Mandate im Familienrecht zurückgreifen, die es mir ermöglicht Sie bestmöglich zu beraten und zu vertreten.

Dies selbstverständlich auf allen Gebieten des Familienrechts, insbesondere in folgenden Themenschwerpunkten:

Ziel jeder anwaltlichen Vertretung im hoch sensiblen Trennungs- und Scheidungsfall sollte bei einem stets verfolgten ganzheitlichen Ansatz eine einvernehmliche Regelung aller Gegenstände und Folgesachen in einer umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Eine solche stellt in der Regel den schnellsten und nicht zuletzt auch kostengünstigsten Weg zur Regelung der Scheidungsfolgen dar, der aber immer die Bereitschaft beider Ehegatten / Lebenspartner voraussetzt, auf einander zuzugehen und eine streitarme Auseinandersetzung anzustreben.