Elternunterhalt

Ein weiteres und zunehmend in unserer Gesellschaft und dadurch auch in der anwaltlichen Beratungspraxis immer wichtiger werdendes Kapitel stellt der sog. Elternunterhalt, also der von der sog. Sandwichgeneration für die eigenen Eltern zu zahlende Unterhalt dar, wenn die eigenen Eltern auf Grund von Krankheit, Gebrechlich- oder Pflegebedürftigkeit oder aus sonstigen Gründen nicht mehr selbst und allein für Ihren Lebensunterhalt oder die zusätzlichen Kosten der Pflege oder Heimunterbringung aufkommen können.

Die Unterhaltsbeziehung ist insoweit also keine Einbahnstraße mit nur Verpflichtung der Eltern gegenüber den Kindern, sondern eine Solidarbeziehung mit auch im umgekehrten Verhältnis bestehenden Unterhaltsverpflichtungen. Die Rechtsprechung zu diesen umgekehrten Unterhaltsbeziehungen hat sich erst in den letzten Jahren mit der älter werdenden Generation begonnen herauszubilden und stellt für den anwaltlichen Rechtsanwender immer noch eine Spezialmaterie dar, die in ihrer Entwicklung keineswegs abgeschlossen ist und bei welcher auch in der Zukunft immer mit Änderungen bestehender Gesetze und der dazugehörigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs gerechnet werden muss.

Als langjährig tätiger Fachanwalt für Familienrecht bin ich auch auf Ihre Fragen zum Elternunterhalt vorbereitet und berate Sie gern frühzeitig und vorsorgend im Hinblick auf dasjenige, was in diesem Unterhaltsverhältnis auf Sie als erwachsene Kinder zukommen kann und wie Sie sich darauf hoffentlich noch rechtzeitig in der Gestaltung Ihrer Lebensumstände und Ihrer finanziellen Dispositionen einrichten können. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch als anwaltlicher Vertreter gegenüber Sozialversicherungsträgern, wie z. B. dem hiesigen Landkreis Heidekreis oder umliegender Landkreise und Sozialämter zur Verfügung, wenn es z. B. nach Beantragung von Sozialhilfe wegen nicht durch Eigeneinkünfte der Eltern gedeckter Pflege und / oder Heimkosten um laufende Berechnungen und Auseinandersetzungen mit diesen bis hin zur erfolgreichen gerichtlichen Abwendung unberechtigter Forderungen dieser geht.

Benötigen Sie als betroffener Elternteil insoweit Rat und Hilfe, wollen Sie sich über die Auswirkungen solcher Entwicklungen auf Ihren Ehegatten und / oder Ihre Kinder erkundigen, in Erfahrung bringen, was in solchen Fällen z. B. mit Ihrer Immobilie oder Ihrem Ersparten wird, stehe ich Ihnen selbstverständlich dafür ebenfalls zur Verfügung.

Vereinbaren Sie bitte gern telefonisch einen Besprechungs- und Beratungstermin bei meinen Mitarbeiterinnen und bringen Unterlagen über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gern bereits zu einem solchen Gespräch mit.