Erbrecht und Vorsorge

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Februar 1997 bin ich mit einem weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Um meinen Mandanten das notwendige Spezialwissen auf diesem Rechtsgebiet immer auf dem jeweiligen Stand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Verfügung stellen zu können, bin ich Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), und in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein.

Als Ihr Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie mit meiner jahrelangen praktischen Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts und der Vorsorgeplanung, insbesondere bei:

  • Testamentsgestaltung (Ehegattentestamente, Einzeltestamente, Unternehmertestamente) zu fairen Kosten
  • Nachlassplanung, Nachlassauseinandersetzung
  • Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auslegung letztwilliger Verfügungen (auch Erbverträgen) und Durchsetzung von Ansprüchen aus Vermächtnissen, Teilungsanordnungen etc.
  • Lebzeitige Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge (auch nach Höfeordnung) unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen unter Ausnutzung von Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträgen
  • Individuelle Vorsorge durch Fertigung und Hinterlegung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Sorgerechtsverfügungen
  • allen Dienstleistungen als VorsorgeAnwalt für die Zeit, in der Sie nicht mehr selbst handeln können und dies nicht nahen Angehörigen überlassen wollen / können