Testamentsgestaltung

Meine jahrelange Erfahrung: Ohne wirksames oder ohne sorgfältige Beratung erstelltes Testament, kommt es im Erbfall neben der Trauer um den Verstorbenen häufig zum Streit unter den Hinterbliebenen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein großes Vermögen, das Einfamilienhaus oder um das von der Oma noch hinterlassene Mobiliar und deren Schmuck geht. Lassen Sie es daher gar nicht zu solchen Situationen kommen und planen und gestalten Sie rechtzeitig mit anwaltlicher Hilfe Ihren Nachlass und ersparen Sie Ihren Angehörigen diesen Ärger und die damit verbundenen Kosten.

Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Aber hätten Sie gewusst, dass dann auch Ihre minderjährigen Kinder automatisch (mit) erben und Sie als verwitweter Ehegatte sich dann in einer Erbengemeinschaft mit diesen befinden, Ihre Kinder ins Grundbuch eingetragen werden? Wollen Sie, wenn Sie nicht verheiratet sind und (noch) keine Kinder haben, dass Ihre Eltern oder an deren Stelle Ihre Geschwister, aber nicht Ihr(e) langjährige(r) Lebenspartner (in), mit der / dem Sie möglicherweise ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen oder gemeinsam ein Unternehmen führen, erben, wie es ohne ein Testament die gesetzliche Erbfolge vorsieht?

Auch ist nicht immer der nächste Verwandte einem der liebste Mensch. Das eine Kind bedarf der finanziellen Unterstützung vielleicht mehr als das schon nach seiner Lebensstellung abgesicherte u. v. m.

Es stellen sich viele Fragen:

  • Wie sichere ich meinen liebsten Partner ab?
  • Wie verhindere ich, dass nach meinem Tod mein überlebender Partner nicht mit Forderungen der Kinder nach ihrem Erbteil belastet und / oder überfordert wird?
  • Wie berücksichtige ich rechtzeitig, dass sich nahe Angehörige aufopferungsvoll um mich z. B. im Pflegefall bis zuletzt in meinem häuslichen Umfeld gekümmert haben?
  • Wen soll oder kann ich anstelle von nahen Angehörigen berücksichtigen, wenn keine Kinder vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen oder bereits vor mir verstorben sein sollten?
  • Wie sichere ich mein Familienunternehmen ab und bringe meinen letzten Willen mit Regelungen in meinem Gesellschaftsvertrag in Einklang?

Mit mir können Sie alle diese und auch alle weiteren Fragen persönlich und ausführlich und ausdrücklich gern auch mehrfach besprechen, bis wir für Sie die richtige Lösung gefunden haben, bei der Sie sich beruhigt mit dem Wissen zurücklehnen können, alles Ihren Vorstellungen entsprechend getan zu haben, um geordnete Verhältnisse zurückzulassen.