Kosten

Als auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Ihnen meinen Wissensvorsprung und die damit verbundene zeitliche Effizienz meiner Arbeit dadurch gutbringen, dass ich Ihnen die Beratung und Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung stets auf der Grundlage einer Ihnen günstigen Honorarvereinbarung anbieten kann und dies in der Regel unabhängig davon, ob es um eine eher kleine Hinterlassenschaft im Wert von z. B. 20.000,00 € oder das Einfamilienhaus im Wert von 150.000,00 € und den zusätzlichen „Sparstrumpf“ der Familie geht.

Zum Beispiel im letzteren Fall fallen hierfür bei uns i. d. R. nur die nachfolgenden Kosten an:

0,55 Beratungsgebühr für Verbraucher 250,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG 20,00 €
   
Zwischensumme 270,00 €
Zzgl. 19 % MwSt. 51,30 €
Rechnungsbetrag 321,30 €

 

Im Vergleich hierzu wäre die notarielle Beurkundung Ihres Einzeltestamentes bei einem Vermögen von 150.000,00 € schon mit Gebühren von 421,60 €, und im Falle einer gegenseitigen Verfügung, wie bei einem Ehegattentestament, mit solchen von 842,52 € verbunden.

Selbstverständlich gebe ich für dieses Gebührenaufkommen Ihre letztwillige Verfügung auf Ihren Wunsch auch in die amtliche Verwahrung des für Sie zuständigen Amtsgerichts. Darüber wird Ihre letztwillige Verfügung zu Ihrer Sicherheit und im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der späteren Testamentseröffnung durch das Gericht beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert.

Für die amtliche Verwahrung Ihres Testamentes durch das Amtsgericht fallen einmalige Gebühren i. H. v. 75,00 € und für die Registrierung im zentralen Testamentsregister noch einmalig 15,00 € an. Letztere decken sogar eventuelle Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie die Benachrichtigungen im Sterbefall mit ab.

Wird von Ihnen ein notarieller Erbvertrag gewünscht oder lässt sich im Einzelfall auf Grund anderer Umstände Ihre letztwillige Verfügung nur wirksam oder sinnvoller Weise durch eine notarielle Beurkundung umsetzen, werde ich Ihnen selbstverständlich als Ihr Berater eine solche Gestaltung empfehlen und auf Ihren Wunsch Sie dabei beratend begleiten.