Individuelle Vorsorge

Oftmals noch wichtiger als die Regelung einer geordneten Vermögensnachfolge nach dem Tode dürfte die individuelle Vorsorge für Lebenssituationen sein, bei denen der Mensch durch Unfall, Krankheit oder Alter wichtige Angelegenheiten seines Lebens (z. B. Verfügungen über die eigene Immobilie, z. B. zur Belastung für die Finanzierung eines alters- oder behindertengerechten Umbaus, Abschluss von Pflege- oder Heimverträgen oder für die tagtäglichen Bankgeschäfte) nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann für Sie? Wollen Sie Ihr Häuschen nur mit Genehmigung des Amtsgerichts nach Einholung eines Gutachtens über dessen Verkehrswert belasten oder veräußern können?

Wollen Sie lebensverlängernde Maßnahmen durch medizinische Weiterbehandlung auch dann, wenn sie nur noch eine künstliche Aufrechterhaltung des „Lebens“ bedeuten, eigentlich aber kein lebenswertes Leben mehr möglich ist und der Sterbeprozess nur hinausgezögert wird?

Für Ihre individuelle Vorsorge für diese Fälle stehe ich Ihnen mit meiner Beratung und Ausgestaltung der nachfolgenden rechtlichen Vorsorgeinstrumente zur Verfügung:

  • die Vorsorgevollmacht
  • die Betreuungsverfügung und
  • die Patientenverfügung

Planen Sie diese Lebenssituationen rechtzeitig, solange Sie noch können und dazu selbstbestimmt in der Lage sind. Lassen Sie sich Ihre Entscheidungsbefugnis so gut es geht nicht aus der Hand nehmen und nicht fremde Dritte, wie im Falle einer vom Gericht angeordneten gesetzlichen Betreuung, über Sie entscheiden.

Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie im Voraus rechtzeitig die Personen (auch Ersatzbevollmächtigte), die Sie in diesen Lebenslagen vertreten sollen. Sie legen den Umfang der Bevollmächtigung (z. B. Gesundheitsfragen, vermögensrechtliche Vertretung, Geltung der Vollmacht über den Tod hinaus) fest und überlegen mit meiner Hilfe, ob Sie eine Missbrauchskontrolle benötigen.

Mit der Betreuungsverfügung, in der Regel Bestandteil der sog. General- und Vorsorgevollmacht, legen Sie Ihre Wünsche für den Fall Ihrer eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit gegenüber dem Betreuungsgericht dar, schlagen dem Gericht z. B. die Person des Betreuers vor und geben Hinweise, wie die Betreuung für Sie geführt werden soll. Sie erklären sich dazu, ob bei erteilter Vorsorgevollmacht im Falle einer gleichwohl erforderlich werdenden gesetzlichen Betreuung die Vollmacht bestehen bleiben soll.

Die Beratung und Gestaltung solcher Verfügungen biete ich Ihnen in der Regel ebenfalls auf der Grundlage einer Pauschale von 150,00 € zzgl. Auslagen und Mwst. an. Sprechen Sie uns gerne darauf an und nehmen Kontakt mit uns auf.

Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre eigenen Wünsche der medizinischen Versorgung, d. h. einer medizinischen Behandlung oder der Nichtbehandlung oder dessen Begrenzung (Abbruch) für Situationen fest, in denen Sie sich nicht mehr selbständig und bewusst zu Ihrem eigenen Behandlungswillen verständlich äußern können. Für Ärzte ist diese nur dann maßgeblich, wenn die Behandlungssituationen zweifelsfrei und konkret, nicht „schwammig“ und interpretationsbedürftig formuliert ist, und in der Behandlungssituation keine Umstände für die Ärzte erkennbar sind, dass Sie diese nicht mehr gelten lassen wollen.

Eine 100-prozentige Verbindlichkeit der Patientenverfügung kann Ihnen niemand garantieren. Einer allzu pauschal und kurz formulierten, häufig innerhalb einer General- und Vorsorgevollmacht mit aufgenommenen Patientenverfügung, sollten Sie aber kritisch gegenüberstehen. Von mir können Sie die Errichtung und Ausgestaltung einer, so gut es eben geht, rechtssicheren, individuellen Patientenverfügung erwarten, für die ich mir gemeinsam mit Ihnen die erforderliche Zeit bei der Beratung und Abfassung nehme.

Die Ausgestaltung einer solchen Patientenverfügung biete ich Ihnen zum Pauschalpreis von 60 € zzgl. Auslagen und MwSt. an. Sprechen Sie uns gerne darauf an und nehmen Kontakt zu uns auf.